Version 1.0, vom 4. Mai 2024
Die nachstehenden Bedingungen (die "Allgemeinen Vertragsbedingungen") gelten für die Nutzung und Betriebsunterstützung von der SaaS-Software "eGovStore (nachfolgend die "Software"), die von der Bermuda GmbH (nachfolgend Bermuda) hergestellt und als Software-as-a-Service-Dienst über das Medium Internet bereitgestellt wird.
Gegenstand des Vertrages sind:
Individuell entwickelte Software ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch die hier aufgeführten Abmachungen sowie die unter egovstore.online aufgeführten Leistungen geregelt. Der im Vertrag definierte Leistungsumfang gilt als vereinbarte Beschaffenheit. Massgebend dafür sind:
Bei Unstimmigkeiten gelten die vertraglichen Abmachungen in der vorstehenden Reihenfolge.
Weitergehende Bedingungen insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners kommen nicht zur Anwendung, auch wenn Bermuda diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Es gelten ausschliesslich die AGB der Bermuda GmbH.
3.1. Rechte des Kunden an der Software
Bermuda räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der im Vertrag genannten Software ein. Die Bereitstellung der Software erfolgt über das Internet. Übergabepunkt für die SaaS-Leistungen ist der Router-Ausgang des von Bermuda genutzten Rechenzentrums zum Internet. Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschliesslich vertragsgemäss zu nutzen und weder an Dritte weiterzugeben, noch sie in sonstiger Art und Weise Dritten zugänglich zu machen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu "reverse engineeren", zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu vervielfältigen oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen.
Der Kunde erkennt hiermit Bermuda als alleinigen Lizenzgeber der Software und die damit verbundenen Urheberrechte an. Bermudas Rechte als alleiniger Lizenzgeber beziehen sich auch auf Erweiterungen der Software, die von Bermuda dem Kunden bereitgestellt werden, falls dies nicht schriftlich anderweitig geregelt ist.
Der Kunde erkennt hiermit Bermuda Marke, Name und Patentrechte in Bezug auf die Software und die zugehörige Dokumentation an. Der Kunde darf Copyright-Informationen oder sonstige ähnliche Eigentumshinweise in den Programmen und der zugehörigen Dokumentation weder entfernen, noch ändern oder anderweitig modifizieren.
3.2. Rechte des Kunden an den Daten
Die durch die Software erfassten, verarbeiteten und erzeugten Daten werden auf den Servern des Rechenzentrums gespeichert. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher von Bermuda jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht von Bermuda besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch elektronische Übersendung über ein Datennetz oder nach gesonderter Vereinbarung durch Übergabe von Datenträgern. Die Anfrage zur Herausgabe der Daten hat in jedem Fall vor Vertragsablauf zu erfolgen (s. 3.4) Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten. Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Erfassung, Verarbeitung und Nutzung der Daten sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen (Auskunft, Verwendung, Berichtigung, Sperrung, Löschung) liegt beim Kunden.
3.3. Zuwiderhandlung gegen die Nutzungsbedingungen
Bei Zuwiderhandlungen gegen die genannten Nutzungsbedingungen ist Bermuda berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise fristlos zu kündigen. Bermuda behält sich in diesem Fall zusätzlich die Geltendmachung der sich aus der vertragswidrigen Handlung ergebenden Schadensersatzansprüche gegen den Kunden vor.
3.4. Vertragsdauer und Kündigung
Der Kunde hat im Rahmen eines dreissig-tägigen, kostenlosen Test-Zugangs zur Software die Möglichkeit, sich vom Leistungsumfang der Software zu überzeugen. Die an den Test-Zugang anschliessende Mindestlaufzeit für die Bereitstellung des SaaS-Dienstes beträgt 1 Monat. Die Vertragsdauer verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Beträge werden von den zuletzt hinterlegten Kreditkartendaten eingezogen. Entscheidet sich der Kunde im Rahmen des Bestellprozesses für einen Jahresvertrag, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine Kündigung erfolgt.
Bermuda ist berechtigt aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere bei fehlgeschlagenen Lastschriften oder Kreditkarteneinzügen.
Bermuda ist nach Vertragsablauf (oder nach Ablauf der Testphase) nicht verpflichtet, allfällige gespeicherte Daten zu verwahren. Nach Vertragsablauf können die Software-Instanz inklusive aller gespeicherten Daten unwiderruflich durch Bermuda gelöscht werden.
4.1. Weiterentwicklungen/Leistungsänderung
Bermuda behält sich im Zuge des technischen Fortschritts und einer Leistungsoptimierung nach Vertragsschluss Weiterentwicklungen und Leistungsänderungen (z.B. durch Verwendung neuerer oder anderer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards) vor. Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung von Bermuda an den Kunden erfolgen. Entstehen für den Kunden durch die Leistungsänderungen wesentliche Nachteile, so steht diesem das Recht zur ausserordentlichen Kündigung des Vertrages zum Änderungstermin zu. Die Kündigung muss durch den Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Leistungsänderung erfolgen.
Bei Bereitstellung neuer Versionen der Software räumt Bermuda dem Kunden die in Abschnitt 3 aufgeführten Rechte entsprechend auch für die jeweilige neue Version ein.
4.2. Systembetrieb
Bermuda stellt sicher, dass die bereitgestellte Software in für die Anforderungen des Kunden geeigneter Umgebung und Ausprägung sowie auf für den Verwendungszweck des Kunden geeigneter Hardware betrieben wird. Hierzu zählen Anzahl und Art der Server, regelmässige Backups, Skalierbarkeit, Stromversorgung, Klimatechnik, Firewalling, Viruschecking, breitbandige Internetanbindung.
Bermuda führt tägliche Backups der Datenbestände durch. Über eine Wiederherstellungsprozedur kann Bermuda die Rücksicherung der Kundendaten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden durchführen.
4.3. Systemverfügbarkeit
Die Verfügbarkeit des Netzwerks des Rechenzentrums am Router-Ausgang im Internet beträgt 99% im Jahresmittel. Die Client-seitige Anbindung an das Internet liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Diese ist nicht Bestandteil des SaaS-Leistungsumfangs. Die Ausfallzeit wird in vollen Minuten ermittelt und errechnet sich aus der Summe der Entstörungszeiten pro Jahr. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiträume, die Bermuda als sogenannte Wartungsfenster zur Optimierung und Leistungssteigerung kennzeichnet sowie Zeitverlust bei der Störungsbeseitigung durch Gründe, die nicht durch Bermuda zu vertreten sind und Ausfälle aufgrund höherer Gewalt.
4.4. Störungen der Systemverfügbarkeit
Störungen der Systemverfügbarkeit müssen vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden an helpdesk(at)bermuda-software.ch gemeldet werden. Vor der Störungsmeldung hat der Kunde seinen Verantwortungsbereich zu überprüfen. Bei Störungsmeldungen, die innerhalb der Supportzeiten (Mo-Fr, 09:00-12:00 und 13:00-17:00, ausschliesslich der in der Schweiz (Kanton Zürich) üblichen gesetzlichen Feiertage) eingehen, beginnt die Entstörung innerhalb von zwei Stunden. Bei Störungsmeldungen, die ausserhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung am folgenden Werktag. Verzögerungen der Entstörung, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite), werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.
Es ist nach dem Stand der Technik nicht möglich, Fehler in Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschliessen. Bermuda gewährleistet jedoch, dass die unter egovstore.online genannte Software grundsätzlich einsetzbar ist. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr.
Fehler in der Software werden innerhalb angemessener Frist unentgeltlich von Bermuda beseitigt. Voraussetzung für diesen Fehlerbeseitigungsanspruch ist, dass der Fehler reproduzierbar ist. Bermuda kann zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht nach eigener Wahl entweder nachbessern oder Ersatz liefern. Insbesondere kann Bermuda zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht dem Kunden eine neue Version der Software zur Verfügung stellen. Einer Fehlerbeseitigung steht es gleich, wenn Bermuda eine alternative Lösung zur fehlerhaften Funktion liefert, die dem Kunden die vertragsgemässe Nutzung erlaubt.
Die Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Software nicht vertragsgemäss eingesetzt wird. Des Weiteren sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an der im Vertrag genannten Software durchführt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Fehler nicht in kausalem Zusammenhang mit den Änderungen oder Erweiterungen stehen.
Wird ein wesentlicher Applikationsfehler nicht entsprechend den genannten Bedingungen von Bermuda behoben, kann der Kunde die Minderung der monatlichen/jährlichen SaaS-Gebühr verlangen. Das gleiche Recht hat Bermuda, wenn die Herstellung der Fehlerkorrektur mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist. Wenn sich im Laufe der Fehlerbeseitigung herausstellt, dass die Probleme auf Bedienungsfehler oder unsachgemässe Nutzung des Kunden zurückzuführen sind, kann Bermuda eine angemessene Vergütung für den entstandenen Aufwand verlangen.
Bermuda gewährleistet nicht die Erfüllung der individuellen Anforderungen des Kunden durch die im Vertrag genannte Software. Dies gilt insbesondere für die Nichterreichung des angestrebten wirtschaftlichen Erfolges. Gewährleistungsansprüche gegen Bermuda stehen lediglich dem unmittelbaren Kunden zu und können nicht abgetreten werden.
In jedem Falle ist die vertragliche wie deliktische Haftung von Bermuda ausser bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Personenschäden, für Vermögens-, Sach- und Tätigkeitsschäden sowie für Datenverlustschäden ausgeschlossen. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Für Störungen auf Telekommunikationsverbindungen, für Störungen auf Leitungswegen innerhalb des Internet, bei höherer Gewalt, bei Verschulden Dritter oder des Kunden selbst wird von Bermuda keine Haftung übernommen. Für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde Passwörter oder Benutzerkennungen an Nichtberechtigte weitergibt, übernimmt Bermuda keine Haftung.
Für die SaaS-Leistungen wird eine im Vertrag vereinbarte monatliche/jährliche Gebühr berechnet. Die anfallenden Gebühren werden über den ausgewählten Zeitraum im Voraus in Rechnung gestellt.
Zahlungen erfolgen per Kreditkarte. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist können im Verzugsfalle Leistungen eingeschränkt werden. Nach wiederholter Zahlungsaufforderung und nicht begleichen der Rechnung, wird der Service sistiert und die Daten gelöscht.
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Bermuda mit Forderungen aufzurechnen, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche oder von Bermuda schriftlich anerkannte Ansprüche handelt.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die im Rahmen des Vertragsgegenstandes gewonnenen Erkenntnisse - insbesondere technische oder wirtschaftliche Daten sowie sonstige Kenntnisse - geheimzuhalten und sie ausschliesslich für die Zwecke des Gegenstands des Vertrages zu verwenden.
Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder ohne unberechtigtes Zutun oder Unterlassen der Vertragsparteien öffentlich zugänglich werden oder aufgrund richterlicher Anordnung oder eines Gesetzes zugänglich gemacht werden müssen. Im Falle von Supportunterstützung bei Problemen des Kunden kann es notwendig werden auf Datensätze des Kunden zuzugreifen. Der Zugriff kann über ein Onlinemeeting mit dem Kunden erfolgen oder per Datenbankanalyse. Dieser Zugriff ist auf den Zeitraum der jeweiligen Supportmassnahme begrenzt.
Sofern im Rahmen des Vertragsgegenstandes personenbezogene Daten verarbeitet werden müssen, werden Bermuda und der Kunde die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einhalten.
Bermuda weist den Kunden gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) darauf hin, dass Daten des Kunden gespeichert werden.
Erfüllungsort ist Glattfelden/Zürich/Schweiz. Der Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Glattfelden/Zürich/Schweiz. Es gilt ausschliesslich das Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Der Vertrag, seine Ergänzungen und Änderungen sowie Änderungen der Form bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt, wenn eine Vertragslücke offenbar werden sollte.